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Nachführung: Kommunaler Richtplan und Rahmennutzungsplan

Der Stadtrat legt Anpassungen am kommunalen Richtplan und am Rahmennutzungsplan öffentlich auf. Er will die noch bestehenden Lücken in der Bauordnung schliessen und somit Rechtssicherheit schaffen. Die Anpassungen sind wichtig, damit sich die Stadt Romanshorn weiterentwickeln kann.

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt genehmigte den kommunalen Richtplan und den Rahmennutzungsplan mit Ausnahmen. Für die nicht genehmigten oder strittigen Punkte, die noch nicht in Kraft gesetzt werden konnten oder durch das Verwaltungsgericht entschieden werden müssen, wurden Lösungen erarbeitet. Diese werden nun vom 10. bis 29. März 2023 öffentlich aufgelegt.

Die nachgeführten Grundlagen sind während der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 13, und online auf www.romanshorn.ch/rahmennutzungsplan und www.romanshorn.ch/richtplan publiziert. Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt, bevor dann die Gemeindeversammlung am 26. Juni 2023 über die Anpassungen entscheiden soll. 

 

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