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Projektierungskredit für Seewasser-Wärmeverbund

Der Stadtrat unterbreitet den Stimmberechtigten für die Projektierung des Seewasser-Wärmeverbunds Romanshorn am 9. Juni 2024 einen Kredit von zwei Millionen Franken.

Nachdem die Studien zur möglichen thermischen Seewasser-Nutzung abgeschlossen sind, hat der Stadtrat am 19. Dezember 2023 einstimmig beschlossen, das Projekt Seewasser-Wärmeverbund in die nächste Phase zu überführen. Die in mehreren Stufen ab 2021 durchgeführten Studien hatten ergeben, dass das Potenzial der Energiegewinnung aus dem Bodensee für die Stadt Romanshorn mit einem Seewasser-Wärmeverbund gegeben ist. 

Eine nachfolgende Machbarkeitsstudie prüfte technische und wirtschaftliche Aspekte und zeigte auf, dass ein kostendeckender Betrieb möglich wäre, das notwendige Investitionsvolumen vermutlich im mittleren zweistelligen Millionenbereich liegen würde und erste Wärmelieferungen ab 2027 realistisch scheinen.

Wandel hin zu erneuerbaren Energien
Die Realisierung würde eine grössere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus dem Ausland ermöglichen. Zudem entspricht eine Energiegewinnung aus dem See den Zielsetzungen der Stadt, mittels Dekarbonisierung bis 2050 klimaneutral zu heizen und die CO2-Emissionen sukzessive zu reduzieren. "Dieses Engagement sorgt generationenübergreifend für einen Wandel hin zu erneuerbaren Energien", so Stadtpräsident Roger Martin. 

Die Verantwortung für die weitere Projektausarbeitung hatte der Stadtrat den Energiespezialisten der stadteigenen Gasversorgung Romanshorn AG (GVR) übertragen und 2023 Folgeabklärungen beschlossen. Daraus resultiert nun der Antrag für den Projektierungskredit für die erste Etappe von zwei Millionen Franken, der am 9. Juni 2024 an die Urne kommt. Die Abstimmungsbotschaft dafür wird derzeit erarbeitet. 

Notwendig ist der Projektierungskredit für die detaillierte Erarbeitung der technischen Umsetzung des Wärmeverbundes. Im Fokus steht eine detaillierte Ermittlung der genauen Baukosten, die Vorbereitung der Ausschreibungen für erste Bauprojekte, die Einleitung notwendiger Bewilligungsverfahren und die Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen. Evaluiert würden auch die Finanzierung und die Beteiligung möglicher Partner als Know-how-Träger und Kapitalgeber. 2025 könnte über das Gesamtprojekt abgestimmt werden.  

Projektierungsgesellschaft vorgesehen
Für die Projektierung ist eine demnächst zu gründende Projektierungsgesellschaft vorgesehen. In diese würden dann auch die Mittel dieses Projektierungskredites fliessen. Für die Ausführung würde die Projektierungsgesellschaft dann idealerweise in eine noch zu gründende Betreibergesellschaft überführt. 

An diesen Gesellschaften wäre die Stadt in jedem Fall massgeblich beteiligt, direkt oder indirekt über die GVR oder in Kombination. Das gewährleistet die Wahrung der Interessen der Einwohnenden in strategischen Fragen und den Einfluss auf Angebot, Preise und Tarife. Finanziell soll sich der Wärmeverbund langfristig vollständig selbst finanzieren und keinen Einfluss auf den Steuerfuss der Stadt haben. 

Das Potenzial für die Energiegewinnung aus dem See ist in Romanshorn gegeben. Bild: Stadt Romanshorn/Patrick Itten (Download)

 

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