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Neues Sicherheitsreglement ab 2025

Die Stadt Romanshorn fasst auf den 1. Januar 2025 die Bestimmungen für kommunale Sicherheitsorgane in einem Reglement zusammen. Am 6. Mai 2024 bestimmt die Gemeindeversammlung der Hafenstadt darüber.

Auslöser für die Schaffung des Sicherheitsreglements waren Änderungen beim kantonalen Feuerschutzgesetz und der Feuerschutzverordnung, die Anpassungen beim kommunalen Feuerschutzreglement notwendig machten. Der Stadtrat entschied sich gegen eine reine Überarbeitung des rund 30 Jahren alten Reglements. 

Fokus weiter auf Feuerschutz
Stattdessen wurden über den Feuerschutz hinaus die gesetzlichen Grundlagen von sämtlichen Sicherheitsorganen der Stadt überprüft, wo notwendig aktualisiert und im Sicherheitsreglement zusammengefasst. Mit Inkraftsetzung wird die aktuelle Feuerwehrkommission von einer neuen Sicherheitskommission abgelöst.

Der Fokus des Reglements liegt weiterhin auf den Themen des Feuerschutzes, wobei die grundsätzlichen Aufgaben und die Organisationstrukturen der Feuerwehr formal unverändert sind. Eine Anpassung ergibt sich analog der kantonalen Gesetzgebung bei der Feuerwehrpflicht: Neu besteht sie bis zum 52. Altersjahr und nicht wie bisher bis zum 50. Altersjahr. Vermerkt wurde auch das aufgehobene Kaminfegermonopol.

Gemeindeversammlung bestimmt
Aufgeführt sind im Sicherheitsreglement zudem die Aufgaben und Kompetenzen des Amts für Sicherheit der Stadt Romanshorn, das per 1. Januar 2023 gebildet wurde und bei der Abteilung Kanzlei angesiedelt ist. Das neue Sicherheitsreglement wird der Gemeindeversammlung vom 6. Mai 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Die entsprechende Botschaft wird zusammen mit jener der Rechnung 2023 versendet werden. 

Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)

 

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