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Stadt retourniert Heimatscheine

Im Kanton Thurgau ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr nötig, bei der Wohngemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Deshalb beginnen die Einwohnerdienste der Stadt Romanshorn in den nächsten Monaten damit, ihr Depot aufzulösen und die Heimatscheine den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu retournieren.

Wer früher umgezogen ist, musste bei der Gemeinde, aus der er wegzog, den Heimatschein holen und ihn bei der neuen Wohngemeinde wieder hinterlegen. Der Heimatschein diente bisher den Gemeinden als Grundlage zur Erfassung des Hauptwohnsitzes von volljährigen und zugezogenen Personen. Mit der Einführung von e-Umzug, dem Online-Tool für An- und Abmeldungen bei Weg- respektive Zuzug, wurde der Heimatschein direkt von der alten zur neuen Wohngemeinde übermittelt.

Versand in nächsten Monaten
Seit dem 1. Januar 2024 entfällt nun auch das, da im Kanton Thurgau keine Heimatscheine mehr hinterlegt werden müssen. Die Gemeinden können die nötigen Daten direkt beim Zivilstandsregister abfragen. Die Einwohnerdienste der Stadt Romanshorn beginnen deshalb damit, die Heimatscheine den Einwohnenden in den nächsten Monaten zu retournieren. Die gesetzlich verordnete Meldepflicht bei Umzug bleibt weiterhin bestehen. Jeder Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) muss innert 14 Tagen gemeldet werden.

In Romanshorn kann dies persönlich am Schalter der Einwohnerdienste im Stadthaus oder online per e-Umzug (www.eumzug.swiss) gemacht werden.  

Werden nach und nach zurückgeschickt: Heimatscheine. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller (Download)

 

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