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Sechs Einsprachen gegen Gestaltungsplan Sonnenfeld

Gegen den Gestaltungsplan für die Wohnüberbauung auf dem Sonnenfeld-Areal sind sechs Einsprachen eingegangen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.

Mit dem Gestaltungsplan werden die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung festgelegt. Die Unterlagen waren während der öffentlichen Auflage vom 23. Februar bis 13. März 2024 auf der Bauverwaltung und auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Der Gestaltungsplan betrifft die Parzelle Nr. 1128. Die Bauherrschaft plant auf dem Areal Wohnungen in verschiedenen Grössen. Der Gestaltungsplan «Sonnenfeld» unterstand dem fakultativen Referendum. Die sechs Einsprachen werden nun vom Stadtrat geprüft. Gegen die gleichzeitig durchgeführte Auflage zur Aufhebung des Gestaltungsplans Sonnenfeld Süd vom 21. März 2002 wurde keine Einsprache erhoben.


 

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