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Einsprache gegen Zonierung der Kleinsiedlungen

Während der öffentlichen Auflagefrist vom 17. Mai bis 5. Juni 2024 der Zonenplanänderung für die Kleinsiedlungen der Stadt Romanshorn ist eine Einsprache eingegangen.

Die Zonenanpassung der Kleinsiedlungen im Rahmennutzungsplan ist eine gesetzliche Verpflichtung. Betroffen sind die Kleinsiedlungen Aach, Oberhäusern Unterdorf und Zebra/Meile, die neu in eine Erhaltungszone eingeteilt werden sollen. Die Kleinsiedlungen Holz, Oberhäusern Oberdorf und Spitz können in der Bauzone verbleiben. Die Einsprache wird nun geprüft. Ziel ist es, dass die Gemeindeversammlung im November 2024 über die gesamten Änderungen befinden kann. 

Die Kleinsiedlung Aach. Bild: Stadt Romanshorn

 

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