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Beschwerden gegen DBU-Entscheide

Beim Thurgauer Verwaltungsgericht sind drei Beschwerden gegen Rekursentscheide des Kantons bezüglich Richtplan und Rahmennutzungsplan von Romanshorn eingegangen, darunter eine der Stadt selbst.

Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) hatte Ende April 2024 den nachgeführten Rahmennutzungsplan der Stadt Romanshorn sowie die Änderungen am kommunalen Richtplan mit wenigen Ausnahmen, Vorbehalten und Aufträgen genehmigt. Gleichzeitig entschied das DBU über die drei hängigen Rekurse, die alle abgelehnt wurden. Die Gemeindeversammlung hatte die Änderungen am Rahmennutzungsplan am 26. Juni 2023 mit deutlichem Mehr gutgeheissen.

Innert der Beschwerdefrist wurden zwei Beschwerden an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau weitergezogen. Auch die Stadt wehrt sich mit einer Beschwerde gegen vom DBU nicht genehmigte Gebiete, insbesondere im Bereich der Bunkerwiese, der Hafenmole (südlich der Bunkerwiese), der Felseninsel und der Ostmole des Gemeindehafens "Inseli". Die Stadt will klären, ob das Inseli und die aufgeschütteten Gebiete Land und damit Gemeindegebiet sind oder ob es sich dabei rechtlich um Wasser handelt.

Zudem wird auch die Nichtgenehmigung von Art. 31 Abs. 4 des Baureglements betreffend der Anzahl Abstellplätze angefochten. Gemäss dem Entscheid des DBU würde die Parkplatzanzahl in der Innenstadt bei Bauvorhaben massiv reduziert.

Eine weitere Teilinkraftsetzung ist voraussichtlich im Gebiet Hotterdingen möglich. Zudem werden in den nächsten Monaten weitere Anpassungen angegangen. Ziel ist es, möglichst rasch Rechtssicherheit für alle Grundeigentümer, Planenden und Bauherrschaften sowie die Bewilligungsbehörden zu schaffen.

Rahmennutzungsplan der Hafenstadt. Bild: Rolf Müller/Stadt Romanshorn

 

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