Direkt zum Inhalt springen

Kite-Action in der Hafenstadt

Seit 2020 ist Kitesurfen in Romanshorn zwischen 15. März und 15. November von 8.00 Uhr bis Sonnenuntergang offiziell erlaubt. Bereits begeistert sich eine lokale Gruppe für die Sportmöglichkeit.

Der Bewilligung gingen intensive Gesprächen zwischen dem Kitesurf-Club Schweiz mit der Stadt und an-grenzenden Gemeinden, Umweltschutzverbänden und weiterer Beteiligten voraus, in denen eine gemeinsame Lösung gefunden werden konnte. Die Kiter schätzen in Romanshorn ein tolles Revier mit schräg auflandigem Wind bei Bise und Nordwestwind. Bei Starkwind können die hohen Sprünge und die spektakulären Drehungen der Kitesurfer vom Seeweg aus beobachtet werden.   

Grundsätzlich ist das Starten und Landen zwischen dem Romanshorner Inselihafen und der Gemeinde Güttingen in allen öffentlichen Bereichen erlaubt. Verboten ist das Befahren von Badezonen, Naturschutzgebie-ten und der Bereich vor Schiffsanlegestellen. Beim Starten und Landen ist mit den rund zwanzig Meter langen Leinen Vorsicht geboten.

Die zwei etablierten Ein- und Ausstiegszonen für Kitesurfer in Romanshorn sind die Surfwiese und der Bereich zwischen dem Hydrelspielplatz und der Hundewiese, wo genügend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Bereits hat sich eine stetig wachsende lokale Kitesurfgruppe gebildet. Die einheimischen Kiter sind für ein harmonisches Miteinander angehalten, Ortsunkundige auf die geltenden Regeln hinzuweisen.

Die Hafenstadt Romanshorn freut sich, dass die Ausübung einer weiteren attraktiven und boomenden Wassersportart möglich gemacht wurde. Die bunten Schirme am Himmel sowie die Sprünge der Sportlerinnen und Sportler ziehen die Zuschauenden in ihren Bann. Zudem wird die Sportart im Jahr 2024 olympisch - und wer weiss, vielleicht stammt dannzumal ja ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin aus der Bodenseeregion.

Nur fliegen ist schöner: Ein Kitesurfer hebt ab.

 

  • drucken