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Blaualgen: Warnhinweise und Verhaltensregeln beachten

Gerade in der aktuellen Bade- und Sommerzeit können sich Blaualgen in unseren Gewässern massenhaft vermehren. Im Fall einer sogenannten Blaualgenblüte wird geraten, den Gewässerbereich vorsorglich zu meiden. Gewisse Blaualgen bilden gesundheitsschädigende Gifte, die in hohen Konzentrationen eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen können, schreibt das kantonale Amt für Umwelt.

Blaualgen kommen in praktisch allen Gewässern vor und gehören zu unserem Ökosystem. Sie befinden sich schwebend im Wasser, auf der Wasseroberfläche oder bewachsen Steine im Gewässer oder am Ufer. Es handelt sich biologisch – nicht wie der Name vermuten lässt – um Algen, sondern um Bakterien (Cyanobakterien). Heisse Temperaturen, Trockenheit und eine gewisse Nährstoffkonzentration im Wasser können eine Massenvermehrung begünstigen. In diesem Fall wird von einer Blaualgenblüte gesprochen. Die mikroskopisch kleinen Algen werden dann für das Auge sichtbar.

So beispielsweise durch eine ungewöhnliche Färbung des Wassers (intensiv grün, grün-blau, braun bis rötlich) oder einer auffälligen Schaumbildung. Flocken-, schlieren- oder teppichartig aufschwimmende Schichten können weitere Anzeichen sein. Trotz der optischen Ähnlichkeit handelt es sich nicht um eine Gewässerverschmutzung, da die Blaualgen natürlichen Ursprungs sind. In der Regel sind Blaualgen harmlos.

Meistens gefahrlos
Manche Blaualgen können für Mensch und Tier jedoch gesundheitsschädliche Gifte (Cyantoxine) bilden. Diese stellen wegen der meist tiefen Konzentrationen normalerweise keine Gefahr dar. Doch bei einer Blaualgenblüte steigen die Konzentrationen im Wasser stark an und können dadurch ein gesundheitsschädliches Level erreichen. Die Gifte werden beim Absterben der Blaualgen freigesetzt und innerhalb von wenigen Tagen wieder abgebaut. Blaualgenblüten kommen vorwiegend in stehenden Gewässern wie Seen, Weiher, beruhigten Stellen in Fliessgewässern oder Pfützen vor. Sie sind aber nicht in jedem Fall für Verfärbungen, Schlieren und Trübungen im Wasser verantwortlich. Es gibt auch andere – meist natürliche und harmlose – Ursachen dafür: Beispielsweise andere Algen, Kieselalgen, Blütenstaub oder Panzerflagellaten.

Im Verdachtsfall: Gewässer meiden
Im Falle einer giftigen Blaualgenblüte bedürfen Kleinkinder und Hunde besonderen Schutz. Bei Verdacht auf eine Blaualgenblüte wird empfohlen, den Gewässerbereich vorsorglich zu meiden. Das bedeutet vor allem: Nicht schwimmen oder baden, Kinder und Hunde fernhalten sowie das Wasser nicht schlucken oder trinken. Wer Kontakt mit Blaualgen hatte, soll sich zeitnah mit sauberem Wasser gründlich waschen; bei Hunden sollte das Fell ausgewaschen werden. Hunde sollen generell kein trübes oder gefärbtes Wasser trinken –auch nicht aus Pfützen. Treten Symptome wie Hautreizungen, Erbrechen, Durchfall oder Lähmungen auf, wird umgehend zum Besuch eines Arztes oder Tierarztes geraten.

Bitte wenden Sie sich bei Verdacht auf eine Blaualgenblüte an das kantonale Amt für Umwelt (058 345 51 51) oder die Polizei (117).

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Weitere Informationen: 
Blaualgen (tg.ch)

Beispiele von Blaualgenblüten.

 

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